Plagiatprüfung für Ihre Arbeit
Unsere Ghostwriter haben die nötige Expertise im Bereich Plagiatprüfung Sie haben sich sicherlich schon einmal gefragt, warum Sie zu jeder
Sie haben sich sicherlich schon einmal gefragt, warum Sie zu jeder wissenschaftlichen Arbeit, die Sie im Lauf Ihres Studiums anfertigen müssen, eine Erklärung unterschreiben müssen, aus der hervorgeht, dass Sie die vorliegende Arbeit selbständig verfasst haben? In den meisten Fällen ist der Text wesentlich umfangreicher. „Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig ohne fremde Hilfe verfasst und keine anderen als die im Literaturverzeichnis angegebenen Quellen benutzt habe. Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder noch nicht veröffentlichten Quellen entnommen sind, sind als solche kenntlich gemacht. Die Zeichnungen oder Abbildungen in dieser Arbeit sind von mir selbst erstellt worden oder mit einem entsprechenden Quellennachweis versehen. Diese Arbeit ist in gleicher oder ähnlicher Form noch bei keiner anderen Prüfungsbehörde eingereicht worden.“ Mit Ihrer Unterschrift unter die Erklärung, die durchaus einer eidesstattlichen Versicherung gleichzusetzen ist, versichern Sie auch, dass die von Ihnen dargestellten und entwickelten Ideen nach Ihren eigenen Eingebungen entstanden sind. Falls Sie Ideen aus anderen Quellen übernommen haben, sind diese mit einer Quellenangabe versehen, um den Gedankengang nachvollziehbar zu machen.
In der Jurisprudenz existieren klare Vorgaben bezüglich der Definition eines Plagiats und des rechtlichen Verstoßes. So definiert die Leibniz-Universität Hannover ein Plagiat als „die widerrechtliche Übernahme und Verbreitung von fremden Texten jeglicher Art und Form ohne Kenntlichmachung der Quelle. Dies gilt für alle Medien, d.h. Bücher, wissenschaftliche und andere Zeitschriften, Zeitungen und alle anderen Druckerzeugnisse sowie das Internet.“ ( https://www.uni-hannover.de/fileadmin/luh/content/pruefungsamt/formulare/magister/02_plagiat.pdf) Nachgewiesene Verstöße gegen die Plagiatvorschriften – nicht nur auf wissenschaftlicher Ebene – ziehen auch rechtliche Konsequenzen nach sich. Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist bereits der Versuch eines Plagiats strafbar. Die strafrechtlichen Konsequenzen können aber noch viel deutlicher ausfallen, wie im §106 Absatz 1 des UrhG zu lesen ist: „Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (https://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html)
Die Übernahme fremder Ideen kann durchaus auch als Diebstahl angesehen werden. Die Ideen sind als geistiges Eigentum zu verstehen. Werden sie unter Umgehung der korrekten Quellenangabe als eigene Idee in einem geschriebenen Werk gleich welcher Art ausgegeben und veröffentlicht, ist eine massive Verletzung des Urheberrechts gegeben.
Im universitären Bereich in Deutschland existiert keine einheitliche Ahndung plagiierender Studenten. Eine Exmatrikulation aufgrund nachgewiesener Plagiate ist jedoch jederzeit möglich.
Inzwischen sind sehr viele unterschiedliche Software-Typen zum Nachweis von Plagiaten im Einsatz. Bei der Software ist vielfach jedoch Vorsicht geboten, weil in vielen Fällen auch Zitate, die deutlich gekennzeichnet sind, als Plagiat erkannt werden. Aus dem Grund hat beispielsweise die Universität Bayreuth im Jahr 2011 in ihrem Abschlussbericht zum Entzug des Doktorgrads des ehemaligen Verteidigungsministers zu Guttenberg die Empfehlung ausgesprochen, Plagiatsoftware „behutsam“ einzusetzen. Weiter heißt es: „darüber hinaus sollten Prüfungen mittels Plagiatssoftware nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden. Die Fakultäten müssten verbindlich klären, wer die Prüfungen mittels Plagiatssoftware durchführt. Hierbei sollte bedacht werden, dass die Ergebnisse einer Prüfung mittels Plagiatssoftware in aller Regel einer verständigen Nachbearbeitung bedürfen, denn nicht alles, was mittels einer Plagiatssoftware angezeigt wird, muss auch ein Plagiat sein.“ (Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth, Bericht an die Hochschulleitung der Universität Bayreuth aus Anlass der Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Herrn Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bayreuth, den 5. Mai 2011).
Die Ghostwriting-Agentur Papernerds hat aus den vorher genannten Gründen ein mehrstufiges System zu Erkennung von Plagiaten eingeführt. Die erste Stufe ist die Prüfung der Arbeit durch eine Plagiatsoftware, wie sie aktuell an den Universitäten und Hochschulen verwendet wird. Wir verwenden mehrere unabhängige Software-Systeme. Sollte eine Meldung über Plagiate erfolgen, wird der Ghostwriter darüber informiert mit der Bitte, die entsprechenden Stellen im Text zu ändern.
Der zweite Schritt enthält eine Prüfung durch unsere Qualitätsmanager. Die Prüfung wird manuell durchgeführt, indem Textpassagen im Internet überprüft werden.
Der dritte Schritt ist die Überprüfung der korrekten Zitierweise. Dabei werden sämtliche Zitate nachgeschlagen und auf korrekte Zitierweise hin überprüft.
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