Unsere Ghostwriter haben die nötige Expertise im Bereich Plagiatscheck

Die Frage kann mit Einschränkungen bejaht werden. Die Einschränkung gilt insofern, dass Sie eine Arbeit bei unserer Ghostwriting-Agentur in Auftrag gegeben haben müssen. Dabei ist es unerheblich, um welche Art der Arbeit es sich handelt. Vor allem bei den wissenschaftlichen Arbeiten, die Sie während des Studiums und auch danach schreiben müssen, ist die Arbeit eines Plagiatcheck bei Abgabe der Arbeit unerlässlich. Zwar ist zu den wissenschaftlichen Arbeiten bereits eine  Erklärung zu unterschreiben, aus der hervorgeht, dass Sie die vorliegende Arbeit selbständig verfasst haben. Der Text dieser Erklärung lautet im Allgemeinen sinngemäß: „Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig ohne fremde Hilfe verfasst und keine anderen als die im Literaturverzeichnis angegebenen Quellen benutzt habe.

Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder noch nicht veröffentlichten Quellen entnommen sind, sind als solche kenntlich gemacht. Die Zeichnungen oder Abbildungen in dieser Arbeit sind von mir selbst erstellt worden oder mit einem entsprechenden Quellennachweis versehen. Diese Arbeit ist in gleicher oder ähnlicher Form noch bei keiner anderen Prüfungsbehörde eingereicht worden.“ Doch das reicht den Professoren und Prüfungsämtern an den Universitäten nicht mehr aus.

Wenn Sie von unseren Autoren eine Arbeit erstellen lassen, bekommen Sie die Arbeit erst geliefert, nachdem unsere Qualitätsmanagement-Abteilung in einem mehrstufigen Prüfungsverfahren die Arbeit freigegeben hat. Die Prüfung umfasst u.a. auch die Suche nach Plagiaten. Wir verwenden verschiedene Plagiat-Software. Denn es hat sich herausgestellt, dass auch Zitate, die als solche deutlich gekennzeichnet sind und bei denen die Quellenangabe stimmt, von einigen Plagiat-Programmen auch als Plagiat bezeichnet werden. Die Prüfung auf Plagiate durch eine Software ist demzufolge nur sehr bedingt korrekt. Deshalb ist auch bereits im Jahr 2011 von der Universität Bayreuth festgestellt worden: „darüber hinaus sollten Prüfungen mittels Plagiatssoftware nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden. Die Fakultäten müssten verbindlich klären, wer die Prüfungen mittels Plagiatssoftware durchführt. Hierbei sollte bedacht werden, dass die Ergebnisse einer Prüfung mittels Plagiatssoftware in aller Regel einer verständigen Nachbearbeitung bedürfen, denn nicht alles, was mittels einer Plagiatssoftware angezeigt wird, muss auch ein Plagiat sein.“ (Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth, Bericht an die Hochschulleitung der Universität Bayreuth aus Anlass der Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Herrn Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bayreuth, den 5. Mai 2011).

Sie bekommen zwar mit Ihrer Arbeit auch das Ergebnis der für Sie kostenlosen Plagiatprüfung mitgeliefert. Doch Vorsicht ist immer geboten. Werden Zitate, die korrekt geschrieben wurden, als Plagiat von der Softwarte bezeichnet, können Sie davon ausgehen, dass es kein tatsächliches Plagiat ist.

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14/02/2019 – Seite 6

Tag: 14. Februar 2019

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