Dass es professionelle Redenschreiber gibt, die für Politiker, Prominente und andere Personen des öffentlichen Lebens tätig sind, wissen wir schon seit der Antike. Im antiken Griechenland gab es noch keine Rechtsanwälte. Deshalb musste sich in Streitfällen jeder am Prozess Beteiligte um einen Fürsprecher – den sogenannten Logographen – selbst kümmern. Die Logographen waren Gerichtsredner, die gegen ein Entgelt ein Plädoyer verfassten, welches von der Prozesspartei auswendig gelernt werden musste und vor Gericht vorgetragen wurde. Bekannte Logographen waren z.B. Demosthenes und Lysias. Das Ghostwriting ist also keine Erfindung der Neuzeit.
Heute wird das Ghostwriting vielfach von Personen des öffentlichen Lebens genutzt, weil sie selten die Zeit erübrigen können oder auch nicht die Fähigkeiten haben, einen umfassenden Text zu einem bestimmten Thema zu verfassen. Sehr häufig wird Ghostwriting bei Biografien in Anspruch genommen. In diesen Fällen kann es sogar vorkommen, dass der Ghostwriter mit dem Autor zusammen als Ko-Autor genannt wird.
Viele Politiker lassen sich auch ihre Reden schreiben. Auch dies ist Ghostwriting.
Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert war Ghostwriting an den Universitäten ein übliches Verfahren der Professoren, die sich dadurch ihr für damalige Zeiten sehr karges Gehalt aufbessern konnten. Sie schrieben für ihre Studenten die wissenschaftlichen Arbeiten einschließlich der Dissertationen. Dieses Verfahren ist heute jedoch im Wissenschaftsapparat der Universitäten undenkbar. Dennoch ist Ghostwriting eine weit verbreitete übliche Vorgehensweise, die auf vielen Ebenen praktiziert wird.
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HERR MANFRED MÜLLER
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