Vertraulichkeitserklärung
II. Pflichtenkreis (Vermeidung Scheinselbstständigkeit)
(1) Der Autor gestaltet seine Arbeitszeit für das Unternehmen „Papernerds“ nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Bei der Bemessung der Leistung gehen der Kunde und der Autor davon aus, dass der Aufgabenkreis gleich bleibt. Bei zusätzlichen Aufgaben oder einer Reduzierung der Aufgaben sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine neue Vereinbarung zu treffen. Der Einkäufer hat den Autor über eine diesbezügliche Änderung zu informieren. Der gleichbleibende Aufgabenkreis meint, dass der Autor nicht nur für den das Unternehmen tätig wird/Rechnungen schreibt.
III. Ausführung des Auftrages (Feedback / Änderungswünsche / Auftragsabschluss)
(1) Die Zahl der Feedbackschleifen entspricht mindestens der Zahl der im Zeitplan festgelegten Teillieferungen + 1 („Generalüberholung“ zum Ende der Bearbeitung).
(2) Für eine Feedbackschleife ist folgender Ablauf vorgesehen:
1. Zusendung des Arbeitsstandes an den Kunden. Hierbei ist dem Kunden eine angemessene Frist für Feedback von 14 Tagen eingeräumt.
2. Feedback des Kunden in Form von Änderungswünschen
3. Einarbeiten der Änderungswünsche durch den Autor und Information durch den Einkäufer.
4. Zusenden des Arbeitsstandes inkl. der eingearbeiteten Änderungswünsche
5. Absegnen des neuen Arbeitsstandes durch den Kunden
(3) Die Auftragsbearbeitung endet nach Abgabe der Arbeit. Im Rahmen der Zusendung der finalen Fassung verpflichtet sich der Autor und der Einkäufer dem Kunden in der Frist von 14 Tagen zu folgende zwei Antwortoptionen da die Arbeit sonst als akzeptiert gilt:
a) Feedback/Änderungswünsche, b) Absegnung der finalen Version (Bsp.: „Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie keine Änderungswünsche mehr haben und wir das Projekt als abgeschlossen betrachten können“).
(4) Aktivitäten zum Ende des Auftrages gehen üblicherweise mit einem höheren Auslastungsgrad bzw. Zeitaufwand einher. Dies ist vom Autoren zu berücksichtigen.
(5) Der Autor verpflichtet sich dem Umfang der Änderungswünsche des Kunden präventiv entgegenzuwirken, sobald der Einkäufer den Autor über die Änderung informiert hat. Dies umfasst insb. die Kommunikation mit dem Kunden bzgl. des aktuellen und geplanten Zeitaufwandes für den Auftrag.
(7) Sämtliche (rechtswirksame) Absprachen (z.B. Feedback oder Abnahme der finalen Version) zwischen Unternehmen und Kunden haben schriftlich zu erfolgen.
(8) Eine Normseite DIN-A4 entspricht 270 Wörtern, DIN-A5 (Buch) 240 Wörter. Verzeichnisse sind nicht Teil der Seitenzählung. Tabellen und Grafiken im Fließtext sind dagegen in der Seitenzählung mit eingerechnet. Diese Angaben dienen als Orientierung. Geringfügige Abweichungen sind üblich und einzuplanen durch Bilder, Tabellen, etc..
IV. Sonstige Pflichten des AN
(1) Die Erbringung der Leistung durch den Autor muss nach den allgemein anerkannten Regeln und dem Stand der Technik unter Beachtung aller behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfolgen. Da es sich bei der Art dieses Unternehmens um eine Sittenwidrigkeit und um keinen Rechtsbestand handelt, verzichtet der Kunde mit seiner Unterschrift auf einen Schadensersatz und auf die Rückforderung von Zahlungen an Papernerds. Der Auftraggeber/Kunde verzichtet auf sein Recht Bewertungen über unser das Unternehmen nach Auftragserteilung in Zukunft weder im Internet (z.b. Bewertungsportalen, etc.) oder sonstigen Medien abzugeben. Falls er dies über Dritte initiiert oder selbst durchführt willigt uns der Kunde mit seiner Unterschrift ein 300.000 Euro (in Worten Dreihunderttausend Euro) als Strafe dafür zu überweisen. Zusätzlichen können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Summe der Vertragsstrafe ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls fällig. Zahlungsempfänger ist das Unternehmen.
(2) Der Autor ist verpflichtet, sich bei der Leistungserbringung an den Rahmen der vom Einkäufer bzw. Kunden festgelegten und genehmigten Kostenvorgaben zu halten. Bei Kostenabweichungen hat der Autor das Unternehmen unverzüglich zu unterrichten, die Kostenabweichungen zu begründen und bei Kostenüberschreitungen Einsparungsmöglichkeiten vorzuschlagen..
(4) Bei allen Aufträgen handelt es sich lediglich um eine Hilfe eine empirische Arbeit zu erstellen. Sie ist nicht vollständig und muss vom Kunden überarbeitet werden, da er sich sonst durch die Hilfe Dritter strafbar macht.
V. Sonstige Pflichten des Unternehmens
(1) Der Einkäufer stellt dem Autor auf Anforderung die bei ihm vorhandenen, für die Erbringung der Leistungen benötigten Unterlagen und Daten zur Verfügung, soweit der Kunde diese Daten selbst erhoben hat, sie in seinem Auftrag erhoben wurden oder ihm aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt geworden und bei ihm noch verfügbar sind.
VI. Vergütung
(1) Der Autor erhält für die Erbringung der beschriebenen Leistungen eine pauschale Festvergütung die durch den Einkäufer vereinbart wird. Die Abrechnung erfolgt jeweils mit gesonderter Rechnung nach Fertigstellung des Werkes. Die Zahlung der UmSt. erfolgt unter der Voraussetzung das die Deadline eingehalten wurde und die Leistung erbracht wurde.
(3) Bei Nichteinhaltung des in der Auftragsbeschreibung angegebenen Abgabetermins verliert der Autor seinen Anspruch auf Vergütung.
(4) Eine Überschreitung der Terminvorgaben des Terminplans führt zu einer Kürzung der Vergütung soweit dem Kunden oder dem Unternehmen hierdurch ein Nachteil entsteht. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach dem Ausmaß des Nachteils für den Kunden und dem Unternehmen. Die Bewertung des Nachteils orientiert sich im Zweifel an den Äußerungen bzw. am subjektiven Empfinden des Kunden. Als Terminvorgaben bzw. „Meilensteine“ gelten die Angaben im Angebot, sofern mit dem Kunden oder dem Einkäufer keine gesonderte Absprache getroffen wurde. Gesonderte Absprachen umfassen Terminvereinbarungen, bspw. für Zwischenlieferungen oder finaler Übergabe. Gesonderte Absprachen bzgl. der finalen Übergabe bzw. des Zieltermins bedürfen der Zustimmung des Unternehmens. Bei Reklamationen und Überarbeitungen muss der Abgabetermin neu festgelegt werden.
(5) Eine Einstellung/ein Abbruch der Leistungserstellung (z.B. aufgrund kundenseitiger Unzufriedenheit) rechtfertigt eine vorzeitige Vertragsbeendigung. In diesem Falle wird der Autor anteilig vergütet
(6) Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
VII. Rechnungslegung und Zahlungsweise
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch den Einkäufer und die Abgabe an die Agentur. Die Rechnung ist vom Autor zu erstellen. Die Zahlung durch die Agentur erfolgt spätestens 15 Tage nach Rechnungseingang wobei die Rechnung immer Miite bzw. Ende des Monats eingereicht werden kann.
VIII. Versteuerung
(1) Die Pflicht zur Versteuerung obliegt dem Autor.
IX. Abnahme / Fristüberschreitung
(1) Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Autors wird ein Terminplan vereinbart. Der Terminplan umfasst sowohl die Angaben im Angebotsteil „Zeitplan“ als auch Absprachen zwischen Kunde und Autor und Einkäufer. Der Übergabetermin bzw. Zieltermin im „Zeitplan“ ist bindend und kann nur mit Zustimmung des Einkäufers und des Unternehmens geändert werden.
(2) Der AN hat die ordnungsgemäß erbrachten Ausführungsergebnisse zur Abnahme vorzulegen.
(3) Werden die angegebenen Fristen überschritten, so hat der Autor dies in jedem Falle unter Nennung der Gründe dem Unternehmen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und alles zu unternehmen, um Terminverzüge aufzuholen.
(4) Terminverzüge, die auf Verschulden des Unternehmens und von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind, hat das Unternehmen in vollem Umfang zu verantworten. Für den Autor dürfen in diesem Fall keine Nachteile, insbesondere finanzieller Art, entstehen.
(5) Bei Nichteinhaltung des Abgabetermins („verbindlicher Zieltermin“ / „Deadline“) verliert der Autor seinen Anspruch auf Vergütung.
X. Nutzungsrecht
(1) Der Autor räumt dem Unternehmen „Papernerds“ das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, muss sich der Autor von dem Dritten vertraglich das Nutzungsrecht einräumen lassen. Der Autor verpflichtet sich über seine Urheberschaft Stillschweigen zu bewahren, solange er sich selbst nicht belastet. Das Unternehmen „Papernerds“, stellt den Kunden eine Arbeit zur Verfügung, die als Vorlage für die eigene wissenschaftliche Arbeit zu verstehen ist. Sollte der Kunde die Arbeit als seine eignen Arbeit präsentieren, macht er sich laut der Generalklausel §138 Abs.1 BGB selbst strafbar.
5) Das „Abwerben“ (hierzu zählt auch der bloße Versuch) von Kunden (für künftige Aufträge) sowie das Anbieten von Provisionen (oder anderen finanziellen Anreizen) für die Bewerbung oder Empfehlung eigener Dienstleistungen (oder Dienstleistungen von Dritten) aus den Bereichen Text, Coaching, Design, Software, Videoproduktion) ist dem AN untersagt. Ein Verstoß wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe von pauschal €300.000 geahndet. Zusätzlichen können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Summe der Vertragsstrafe ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls fällig. Zahlungsempfänger ist das Unternehmen.
XVI. Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
XVII. Erfüllungsort / Gerichtsstand
(1) Die Parteien vereinbaren Fulda als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
Unternehmen
Arbeitnehmer
Kunde