Ratgeber schreiben

Ratgeber schreiben

Unsere Ghostwriter haben die nötige Expertise im Bereich Ratgeber

Jeder, der sich heute über ein bestimmtes Thema eingehender informieren möchte, sucht zuerst im Internet nach geeigneten Informationen. Vor allem wenn es um Probleme und Fragen geht, die einer komplexen Lösung bedürfen, kann das Internet erste Hinweise zur Problemlösung geben. Öffentlich zugängliche Diskussionsforen sind beliebte Informationsmedien, die jedoch oftmals keine wissenschaftlich fundierten Lösungsmöglichkeiten anzubieten haben. In den meisten Fällen diskutieren in den Foren Menschen, die bestenfalls ein sehr einfaches Laienwissen auszeichnet.

Sie sind auf der Suche nach Lösungen zu einem bestimmten Problem bisher nicht fündig geworden. Sie sind zu der Überzeugung gelangt, es fehlt – nicht nur im Internet, sondern auch auf dem Buchmarkt – ein Ratgeber, der genau das von Ihnen angedachte Problem in Buchform erläutert. Vor allem die Problemlösung soll dabei Schritt für Schritt erklärt werden. Sie selbst sehen sich aber nicht in der Lage, diesen Ratgeber zu schreiben. Sei es, dass Sie im Moment keine Zeit haben, eine intensive Recherche durchzuführen oder sei es auch, dass Sie im Moment nicht wissen, wie Sie es anstellen sollen, einen Ratgeber zu erstellen. Dennoch möchten Sie diese  Idee nicht aufgeben. Sie soll sogar sehr gut umgesetzt werden. Vielleicht wird daraus sogar ein Bestseller, der Ihnen Geld in die Kasse spült, ohne dafür jeden Tag arbeiten zu müssen?

Am einfachsten können Sie sich Ihren Ratgeber von einem Ghostwriter erstellen lassen. Ghostwriter haben langjährige Erfahrung im Schreiben von Texten, auch zu den unterschiedlichsten Themen. Unsere Ghostwriting-Agentur arbeitet mit Autoren zusammen, die in den verschiedensten Bereichen akademische Abschlüsse vorzuweisen haben. Aus dem Grund sind wir auch in der Lage, auf Kundenwünsche bezüglich der Erstellung eines Ratgebers ganz individuell einzugehen.

Ein Ratgeber wird oftmals in einem Atemzug mit einem Sachbuch genannt. Der Ratgeber ist jedoch eine spezielle Form des Sachbuchs. Produktwerbung wie sie in vielen Sachbüchern zu lesen ist, fehlt gänzlich in einem Ratgeber. Zudem beinhalten Ratgeber einen hohen Informationsgehalt. Aus dem Grund sind sie in vielen Fällen auch zeitlos.

Bevor ein Ratgeber zu schreiben ist, ist eine gründliche Recherche erforderlich. Wenn bereits zu einem ähnlichen Thema ein Ratgeber veröffentlicht wurde, muss der neue Text auf jeden Fall neue Erkenntnisse in sich bergen. Es kann auch sein, dass eine ganz andere Lösungsmöglichkeit vorgeschlagen wird.

 

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Ein Ratgebertext ist immer sachlich. Eine belehrende Textform ist nicht sinnvoll. Der Leser fühlt sich nicht angesprochen. Er kann sogar verärgert werden, was für nachfolgende Ratgeber-Projekte sich dann kontraproduktiv auswirken kann. Wenn der von Ihnen gewünschte Ratgeber von einem Verlag herausgegeben wird, kann die Verärgerung der Leser so groß werden, dass der Verlag als Konsequenz allzu großer negativer Kritik der Leser eine weitere Mitarbeit mit Ihnen aufkündigt. Der Text muss den Leser fesseln und ihn gleichsam auf die Reise mitnehmen. Deshalb gehören in einen Ratgeber auch ansprechende Bilder, die entweder von Ihnen selbst geliefert werden oder durch den Ghostwriter aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Bild-Datenbanken herausgesucht werden.

Ein Ratgeber kann von einem unserer Ghostwriter entweder komplett geschrieben werden. Dann nennen Sie als Auftraggeber nur das Thema und den voraussichtlichen Umfang des gewünschten Buchs. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass der Ghostwriter vollkommen freie Hand, wie er mit dem Thema umgeht. Die Gefahr dabei ist jedoch, dass Aufbau und Gliederung des Textes bei einem solchen Vorgehen Ihren eigenen Vorstellungen entgegengesetzt stehen. Deshalb wird im Vorbereitungsgespräch versucht, Ihre genauen Vorstellungen herauszufinden. Eine Konkretisierung der Thematik erfolgt meistens noch zwischen Ihnen als Autor und unserem Ghostwriter – sei es telefonisch oder per E-Mail. Dieses vom Ghostwriter ausgeführte Coaching gibt Ihnen auch die Gewissheit, dass der Ratgeber tatsächlich Ihren Intentionen entspricht.

Die andere Möglichkeit besteht darin, dass Sie sich über die Gliederung bereits Gedanken gemacht haben. Der Ghostwriter bekommt einen Leitfaden geliefert, anhand dessen er mit seiner Erfahrung den Auftrag erledigen kann. Eine Rücksprache mit Ihnen ist selbstverständlich. Auch ist es möglich, dass der Ghostwriter nur einige Kapitel schreibt, weil Sie selbst im Moment eine Schreibblockade haben.

Selbstverständlich haben Sie als Auftraggeber und Autor das alleinige Recht an der Verwertung Ihres Ratgebers. Sowohl unsere Ghostwriter als auch wir als Ghostwriting-Agentur treten alle mit Ihrem Buch verbundenen Rechte an Sie ab. Dadurch können Sie sicher sein, dass keine andere Person mit einem ähnlichen Buch auf dem Markt erscheint. Es besteht aber auch die Möglichkeit – sofern Sie das wünschen -, dass der Ghostwriter als Co-Autor genannt wird. Auf jeden Fall können Sie sicher sein, dass das von Ihnen in Auftrag gegebene Produkt sowohl inhaltlich als auch sprachlich-stilistisch einmalig ist.

Das Korrektorat sowie das Lektorat des geschriebenen Ratgebers sind bei uns selbstverständlich.

Wie jeder andere wissenschaftliche Text auch wird der Inhalt des von einem unserer Ghostwriter erstellten Ratgeber-Textes auf Plagiate geprüft. Die Plagiatprüfung ist außerordentlich wichtig geworden. Nachgewiesene Verstöße gegen die Plagiatvorschriften – nicht nur auf wissenschaftlicher Ebene – ziehen auch rechtliche Konsequenzen nach sich. Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist bereits der Versuch eines Plagiats strafbar. Die strafrechtlichen Konsequenzen können aber noch viel deutlicher ausfallen, wie im §106 Absatz 1 des UrhG zu lesen ist: „Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (https://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html)

Allein die Übernahme fremder Ideen kann durchaus als Diebstahl angesehen werden. Die Ideen sind als geistiges Eigentum zu verstehen. Werden sie unter Umgehung der korrekten Quellenangabe als eigene Idee in einem geschriebenen Werk gleich welcher Art ausgegeben und veröffentlicht, ist eine massive Verletzung des Urheberrechts gegeben. In unserem Unternehmen durchläuft die Plagiatprüfung ein mehrstufiges Verfahren. Deshalb können Sie bei der Auslieferung des Textes an Sie auch sicher davon ausgehen, dass in dieser Hinsicht Ihr Ratgeber einmalig ist.

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